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Die juristische Oberinstanz für alle
„Weinbergsachen und den daraus fließenden Erträgnissen“ –
das war die historisch bedeutende Rolle des Falkensteiner
Berggerichts
zwischen dem 13. und 18. Jahrhundert.
Die Markengemeinschaft "Falkensteiner Berggericht"
beruft sich auf Erfahrungen und Traditionen aus fünf Jahrhunderten
Gerichtsbarkeit.
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