Slide background

FALKENSTEINER BERGGERICHT

Mit dem Jahr 1309 begann in Falkenstein eine neue Zeitrechnung. In diesem Jahr erblickte ein kleines Buch die Welt, das Falkensteiner Bergtaiding, in dem die gewohnheitsrechtlichen Bestimmungen zum Weinbergrecht am Falkensteiner Rosenberg festgelegt wurden.

Die darin festgehaltenen 69 Artikel, in denen es grob gesagt, um sämtliche, den Weinberg betreffende Fragen und Regulierungen – vom Besitzstand über den richtigen Lesezeitpunkt, die Auswahl der Lesehelfer bis zur Beschreibung adäquater Weingartenarbeit – ging, gewann schnell überregionale Bedeutung und festigte in kürzester Zeit den Ruf Falkenstein als großer Weinbauort und elementare Instanz in Sachen Weinbergrecht.

Das führte im beginnenden 17. Jahrhundert dazu, dass die 1000-Seelen-Gemeinde zur juristische Oberinstanz für alle „Weinbergsachen und den daraus fließenden Erträgnissen“ im südmährischen Raum wurde.

Rosenberger Bergtaiding:

Die bedeutendste Lage Falkensteins bildete im Laufe seiner langen Geschichte nicht nur das Fundament für eine ganze Palette an fantastischen Weinen;  die Reputation, die mit den Weinen vom Rosenberg einherging, zog zudem stets neue, teils einheimische, größtenteils aber auswärtige Parzellenbesitzer an, deren Rechtsansprüche und –auflagen in einem Bergtaiding niedergeschrieben wurden (Das Wort Taiding leitet sich von Tageding ab und bedeutet Gericht an einem bestimmten Ort). Ein solches Bergtaiding – das erste den Rosenberg betreffende erschien 1309 – war alles andere als ein simples, kleines Büchlein, obwohl es nur lokale Geltung besaß. Darin wurden neben den Besitzverhältnissen und den jeweiligen Abgaben auch für die Qualität elementare Aspekte wie der Ablauf der Lese oder die Arbeiten im Weingarten geregelt. Für seine Einhaltung verantwortlich war ein alljährlich gewählter Bergmeister, dem vier Berggenossen zur Seite standen und der völlig losgelöst von der Ortsgerichtsbarkeit agierte. Ihm oblag es auch bei unzureichender Arbeit Strafen auszusprechen (unsensibel wie das Mittelalter nunmal war, wurde das natürlich so publik wie möglich gemacht – man stellte einfach große Kreuze im Weingarten auf), Besitzstreitereien zu klären, Traubendiebe abzuurteilen, kurz für Frieden im Weingarten zu sorgen.